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Der “Fachausschuss Elektrotechnik” hat die BG-Regel DGUV 103-011(bisher BGR A3) “Arbeiten unter Spannung” unter Berücksichtigung der DIN VDE 0105-100 “Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen” erstellt. Damit soll der Rahmen für nationale Regelungen zur Durchführung der Arbeiten beschrieben werden, die prinzipiell auf alle Spannungsebenen anwendbar sind.

 

Auf der Basis einer Gefähr­dungsbeurteilung entscheidet der Unterneh­mer über die Anwen­dung der Arbeitsmethode Arbeiten unter Spannung.

 

Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann.

 

Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten erreicht werden.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung zum “Arbeiten unter Spannung” sind:

 

–grundsätzliche Qualifikation zur Elektrofachkraft,

 

–Mindestalter 18 Jahre,

 

–gesundheitliche Eignung; diese kann z. B. durch die arbeitsmedizini­sche Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten” nachgewiesen werden,

 

–abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung, einschließlich Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW).

 

Entscheidend für die Eignung ist, ob in Abhängigkeit vom beab­sichtigten Grad der Befähigung zum Arbeiten unter Spannung ausreichend Grund­kenntnisse und Erfahrung zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren durch Elektrizität vorhanden sind.

 

Hierzu gehört, dass die Person die vorgegebenen Arbeits- und Montageverfahren im spannungslosen Zustand beherrscht und mit den entsprechenden elektrischen Anlagen technisch vertraut ist.

 

Neue Regelungen

Am 01.01.2006 wurde die BG-Regel DGUV 103-011(bisher BGR A3) in Kraft gesetzt. Hiernach müssen Arbeiten unter Spannung ausgebildet werden. Die Ausbildung für Arbeiten unter Spannung soll Arbeitsanweisende, Arbeitsverantwortliche und Arbeitsdurchführende entsprechend den Forderungen nach DGUV 103-011 qualifizieren.

 

Durch die Neufassung der DGUV 103-011(bisher BGR A3), sowie der Forderung der Berufsge­nossenschaft “Arbeiten unter Spannung” auszubilden und mit der Erteilung eines AuS-Passes zu dokumentieren, sind die Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren.

 

Die Bedeutung dessen und welche Arbeiten als “Arbeiten unter Span­nung” zählen wird hier oft unterschützt.