InformationenDer "Fachausschuss Elektrotechnik" hat die BG-Regel DGUV 103-011(bisher BGR A3) "Arbeiten unter Spannung" unter Berücksichtigung der DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen" erstellt. Damit soll der Rahmen für nationale Regelungen zur Durchführung der Arbeiten beschrieben werden, die prinzipiell auf alle Spannungsebenen anwendbar sind.
Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann. Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten erreicht werden. Voraussetzungen für die Ausbildung zum "Arbeiten unter Spannung" sind: –grundsätzliche Qualifikation zur Elektrofachkraft, –Mindestalter 18 Jahre, –gesundheitliche Eignung; diese kann z. B. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" nachgewiesen werden, –abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung, einschließlich Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW).
Hierzu gehört, dass die Person die vorgegebenen Arbeits- und Montageverfahren im spannungslosen Zustand beherrscht und mit den entsprechenden elektrischen Anlagen technisch vertraut ist. | Definition... für Arbeiten unter Spannung nach DGUV 103-011(bisher BGR A3): Jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt. "Arbeiten unter Spannung" sind Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, g?ngig machen und Fetten, Abdecken oder Reinigen. Diese Regel gilt für Arbeiten an aktiven Teilen aller Spannungsebenen ab 50 V ~ und 120 V –, deren spannungsfreier Zustand nicht sichergestellt ist. | |||||