Beschreibung
Seminar Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Erstausbildung) Praxis
Hintergrund: Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden immer dann benötigt, wenn für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnische Tätigkeiten erforderlich sind. Nach dem Abschluss können z.B.: bei Montage- oder Reparaturarbeiten festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von Nichtelektrikern ausgeführt werden (z.B.: Herdanschlüsse bei Küchenmontagen).
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit Erfolgreich absolvierter Theorie Teil
Dauer: Praxis 5 Tage
Praktische Übungen (Auszug):
•Gebrauch von Messgeräten, Werkzeuge und Hilfsmittel
•Gebrauch von PSA
•Erstellung elektrischer Anlagen laut Schaltplan
•Praktische Übungen an Betriebsmitteln
•Praktische Prüfung
Abschluss: Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung (Theorie/ Praxis) Zertifikat
Hinweis: Neben der jährlichen Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1, empfehlen wir alle 2 Jahre unsere eintägige Aktualisierung der Fachkenntnisse. (Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Folgeausbildung)
Hinweis: Dieser Kurs findet ab 8 Personen statt!
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