Seminare und Kurse (5.1)
Titel: | Brandschutzhelferausbildung |
Dauer: | 1 Tag |
Zielgruppe: | alle Beschäftigten, Mitarbeiter |
Theorie: | Rechtliche Grundlagen
Voraussetzungen für eine Verbrennung Erscheinungsformen des Feuers, Brandklassen, Löschmittel u. Löschgeräte Bedeutung des Brandschutzes Baulicher Brandschutz Brandschutzgrundwissen Brandverhalten-Gefahren an der Brandstelle u. Sicherheit an der Einsatzstelle Aufgaben des Brandschutzhelfers |
Praktische Übung: | Umgang mit dem Feuerlöscher / Feuerlöschübung
Das Seminar wird von einem professionellen Brandschutzsachverständigen durchgeführt. |
Hintergrund: |
Grundlagen:Der § 10 Abs.2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber/Unternehmer die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben der Brandbekämpfung im Betrieb übernehmen.Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb oder einer Einrichtung für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung der Feuerwehr und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es zweckmäßig, wenn in Betrieben oder Einrichtungen pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Abschnitt 1.1 BGI/GUV-I 5182 – 1.1 Regelmäßige UnterweisungAlle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. |
Die vermittelten Seminarinhalte werden mit einem Test überprüft