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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Erstausbildung Theorie

Dauer: 5 Tage

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit

Dieser Kurs wird ab 6 Personen definitiv durchgeführt.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Erstausbildung Praxis

Dauer: 5 Tage

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit Erfolgreich absolvierter Theorie Teil

Dieser Kurs wird ab 6 Personen definitiv durchgeführt.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Folgeausbildung

Dauer: 1 Tag

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit Erfolgreich absolvierter Theorie und Praxis Teil

Dieser Kurs wird ab 6 Personen definitiv durchgeführt.