Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen: Ausbildungs- & Unterweisungs- Service Ralf Hildebrand (Papendick Elektrotechnik GmbH)
§ 1 Allgemeines (1) Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. (2) Die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. (3) Mit Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.
§ 2 Anmeldungen (1) Anmeldungen zu Seminaren werden frühzeitig erbeten. (2) Telefonische Anmeldungen müssen in jedem Fall in Schriftform, per Telefax oder E-Mail bestätigt werden. (3) Bei der Anmeldung ist der Seminartitel, der gewünschte Termin, der vollständige Name des Teilnehmers/ Teilnehmerin sowie die Anschrift des Auftraggebers (Arbeitgeber) mitzuteilen. (4) Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. (5) Die Anmeldung wird als Angebot gemäß § 145 BGB verstanden. Dem Auftragnehmer steht es frei das Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Anmeldung gegenüber dem Auftraggeber schriftlich anzunehmen. Die Anmeldung wird daher verbindlich, sobald sie vom Teilnehmer schriftlich bestätigt wurde und der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Anmeldung eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.
§ 3 Überlassene Unterlagen (1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Vervielfältigung sowie die Überlassung dieser Unterlagen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt. Im übrigen haben die Kursteilnehmer die ihnen zur Kenntnis gebrachten Tatsachen vertraulich zu behandeln. (2) Soweit der Auftragnehmer dem Auftrag des Auftragbers innerhalb der Frist von § 2 Absatz 5 widerspricht, sind bereits ausgehändigte Unterlagen dem Auftragnehmer unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Teilnahmebescheinigung (1) Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss des Seminars eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Bei mehrteiligen Seminaren erhält der Teilnehmer für jedes Modul eine gesonderte Bescheinigung. (2) Während des Seminars wird eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt. Im Falle des unentschuldigten Fernbleibens des gesamten oder nur Teilen des Seminars wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt und ihm die Teilnahmebescheinigung zur weiteren Veranlassung ausgehändigt.
§ 5 Vergütung und Zahlung (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt als verbindliche Grundlage der Vergütung das umseitige Angebot. (2) Die Seminare des Auftragnehmers unterliegen dem zur Zeit geltenden regulären Mehrwertsteuersatz. (3) Der Seminarpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit Zugang der Rechnung fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung von Mahngebühren sowie eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (4) Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. [Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.] Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Laufzeit des Vertrags (1) Der Vertrag gilt als für die Dauer des jeweiligen Kurses geschlossen und verliert automatisch mit Kursbeendigung seine Gültigkeit . (2) Eine vorzeitige Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen aus wichtigem Grund möglich. Insoweit wird auf die Regelung des § 314 BGB Bezug genommen.
§ 7 Unterrichtsausfall (2) Erfolgt die Absage einen Werktag vor Kursbeginn, kann der Kursteilnehmer die bereits gezahlte anteilige Vergütung für den ausfallenden Unterricht zurückfordern. Gültigkeit . (2) Eine vorzeitige Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen aus wichtigem Grund möglich. Insoweit wird auf die Regelung des § 314 BGB Bezug genommen. § 7 Unterrichtsausfall (2) Erfolgt die Absage einen Werktag vor Kursbeginn, kann der Kursteilnehmer die bereits gezahlte anteilige Vergütung für den ausfallenden Unterricht zurückfordern. (3) Eine Nachholung von ausgefallenen Kurseinheiten erfolgt nach terminlicher Absprache mit den Teilnehmern und dem Referenten/Kursleiter. (4) Im Übrigen behält sich der Auftragnehmer den Wechsel des Referenten/Kursleiters vor. (5) Der Kursleiter/Referent ist dazu berechtigt, Kurse erst nach Erreichen der Mindestanzahl von 4 Teilnehmern durchzuführen.
§ 8 Verhinderung eines Kursteilnehmers (1) Bei Verhinderung eines Kursteilnehmers, ist dieser dazu verpflichtet, den Kursleiter/Referenten unverzüglich schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu unterrichten. (2) Bei Abmeldungen, die bis zu 21 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Auftragnehmer eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 30 % der Kursgebühr einbehalten. Der Einbehalt der Stornokosten entfällt, wenn gleich- zeitig mit der Abmeldung eine Umbuchung auf ein anderes Seminar erfolgt. (3) Bei Fernbleiben am Seminartag oder Stornierung vom 1. bis incl. 5. Werktag vor Kursbeginn wird die volle Kurs- gebühr berechnet. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt bei Verhinderung eines Kursteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu entsenden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und die Mitteilung des vollständigen Namens des Ersatzteilnehmers zu veranlassen.
§ 9 Haftung Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 10 Datenschutz Die Daten der Auftraggeber und Teilnehmer werden elektronisch über EDV beim Auftragnehmer erfasst und entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen verarbeitet und genutzt.
§ 11 Sonstiges (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Papendick Elektrotechnik GmbH sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.