Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Erstausbildung Theorie
Dauer: 5 Tage
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit
Dieser Kurs wird ab 6 Personen definitiv durchgeführt.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Erstausbildung Praxis
Dauer: 5 Tage
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit Erfolgreich absolvierter Theorie Teil
Dieser Kurs wird ab 6 Personen definitiv durchgeführt.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Folgeausbildung
Dauer: 1 Tag
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Gesundheitliche Eignung für Handwerkliche Tätigkeiten Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit Erfolgreich absolvierter Theorie und Praxis Teil
Dieser Kurs wird ab 6 Personen definitiv durchgeführt.