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Termine

Brandschutzhelferausbildung

Seminarinformationen

Dauer:

  • 1 Tag

Zielgruppe:

  • Alle Beschäftigten
  • Mitarbeiter

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen für eine Verbrennung
  • Erscheinungsformen des Feuers, Brandklassen, Löschmittel und Löschgeräte
  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Baulicher Brandschutz
  • Brandschutzgrundwissen
  • Brandverhalten, Gefahren an der Brandstelle und Sicherheit an der Einsatzstelle
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers

Praxis:

  • Umgang mit dem Feuerlöscher / Feuerlöschübung
  • Das Seminar wird von einem professionellen Brandschutzsachverständigen durchgeführt

Hintergrund:

Grundlagen: Der § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber/Unternehmer die Benennung von Mitarbeitern, die Aufgaben der Brandbekämpfung im Betrieb übernehmen. Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb oder einer Einrichtung für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung der Feuerwehr und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es zweckmäßig, wenn in Betrieben oder Einrichtungen pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist.

Abschnitt 1.1 BGI/GUV-I 5182 – 1.1 Regelmäßige Unterweisung: Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden.

Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.

Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

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