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Termine

Seminar Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Erstausbildung) Praxis

Seminarinformationen

Hintergrund:

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten werden immer dann benötigt, wenn für die Fertigstellung einer Arbeit elektrotechnische Tätigkeiten erforderlich sind. Nach dem Abschluss können z.B. bei Montage- oder Reparaturarbeiten festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten von Nichtelektrikern ausgeführt werden (z.B. Herdanschlüsse bei Küchenmontagen).

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung für handwerkliche Tätigkeiten
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit
  • Erfolgreich absolvierter Theorieteil

Praktische Übungen (Auszug):

  • Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
  • Gebrauch von PSA
  • Erstellung elektrischer Anlagen laut Schaltplan
  • Praktische Übungen an Betriebsmitteln
  • Praktische Prüfung

Abschluss:

Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung (Theorie/Praxis) ein Zertifikat.

Dauer:

  • Praxis 5 Tage

Hinweis:

Neben der jährlichen Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 empfehlen wir alle 2 Jahre unsere eintägige Aktualisierung der Fachkenntnisse (Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Folgeausbildung).