Beschreibung
Fremdfirmenkoordinator „DGUV 215-830/211-006“
Dauer:
1 Tag
Hintergrund:
Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder mehrere Unternehmen mit ihren Arbeitsschutzorganisationen aufeinander. Um den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten zu gewährleisten, müssen die Abläufe der Firmen unbedingt abgestimmt/ koordiniert werden. Dazu muss ein Fremdfirmenkoordinator bestellt werden
(§6 der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 215-830), um eine gegenseitige Gefährdung auszuschließen.
Voraussetzungen:
Berufserfahrung
Fähigkeit zur Personalführung und Mitarbeitermotivation
Seminarinhalte (Auszug):
- Vertiefung Gefährdungsbeurteilung
- Vertragsgestaltung
- Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Vertiefung der Pflichten
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
- Koordination auf Baustellen
- Begriffsbestimmungen
- Grundpflichten im Arbeitsschutz
Die vermittelten Seminarinhalte werden durch eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert.
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